Jagdpraxis
Eine der wichtigsten Aufgaben bei der Jagdausübung ist die Hege.
Die Hege verfolgt drei Ziele (§1 Abs.2 BJG, Bundesjagdgesetz)
Das Jagdrecht ist untrennbar mit der Pflicht zur Hege verbunden.
Der Revierinhaber ist Kraft Gesetzes zur Hege verpflichtet.
1. Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes
in angemessener Zahl
gesund: frei von Krankheiten und Degenerationserscheinungen
artenreich: möglichst viele den örtlichen Verhältnissen entsprechenden heimischen Wildarten
2. Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes
Lebensgrundlagen:
ausreichende, artgemäße Nahrung
schützende Deckung
ruhige Einstände (Wald, Moore)
3. Vermeidung übermäßiger Wildschäden
durch Anpassung der Wildbestände an die Landeskultur
Angepaßter Wildbestand :
an die Umweltgegebenheiten angepaßt
in natürlicher Altersgliederung
ausgewogenes Geschlechterverhältnis
bieten auch dem einzelnen Stück Wild beste Entwicklungs-
bedingungen.
Aufgaben Revierinhaber:
Überbesetzung des Revieres verhindern
Geschlechterverhältnis 1:1 einhalten oder herbeiführen
die Masse des Abschusses in der Jugendklasse durchführen
jedes kranke Stück erlegen
den Bestand an weiblichen Rehen nicht überaltern lassen
Bestandsschätzung und Abschußplan erarbeiten
Das Bundesjagdgesetz geht ganz wesentlich auf Arbeiten und Veröffentlichungen des
Königlich Preußischen Forstmeisters Ferdinand von Raesfeld zurück, der in Mecklenburg-
Vorpommern gewirkt hat. Sein Werk "Das Deutsche Waidwerk" (676 Seiten) von 1913, setzte
sich bereits mit dem Ausgleich zwischen Wildtier und Umwelt auseinander. 1894 veröffentlichte
er erste Erfahrungen und Überlegungen in der Zeitschrift "Wild und Hund". 1905 brachte er das
Lehrbuch "Das Rehwild" heraus.
Eine wichtige Aufgabe des Jagdhundes liegt im Suchen und Bringen von erlegtem Wild, hier Fasan.
Für diese Aufgabe wurde ursprünglich der Retriever gezüchtet.

Leider sind auch Wildunfälle zu beklagen.
Die Autofahrer werden durch solch ein Dreibein auf die mögliche Gefahrenstelle aufmerksam gemacht.
Bild unten: hier entsteht ein Wildacker. Er bietet dem Niederwild Schutz, Deckung und Äsung.
Der Retriever kommt auch bei Schalenwild in der Arbeit nach dem Schuß zum Einsatz, z.B. bei der Nachsuche. Bei Tageslicht und einem sofort tötlichen Schuß ist das Auffinden des Stückes leicht. Bei Dämmerung, hohem Gras, Dickicht und auch nur einer geringen Fluchtstrecke wird die Nachsuche schon schwieriger und ist nur mit einem Jagdbegleiter verantwortungsvoll durchzuführen.
Zum Brauchtum der Jagd gehört es auch, aus Respekt vor dem erlegten Stück, diesem einen "letzten Bissen" im Fang mitzugeben, in Form eines kleinen Eichenzweiges. Das erlegte Wild wird nicht als "Schädling" betrachtet, den es zu töten gilt. Leider ist auch diese Sichtweise anzutreffen. Dies verabscheue ich zu tiefst.