Jagdpraxis

Eine der wichtigsten Aufgaben bei der Jagdausübung ist die Hege.

 

Die Hege verfolgt drei Ziele (§1 Abs.2 BJG, Bundesjagdgesetz)

Das Jagdrecht ist untrennbar mit der Pflicht zur Hege verbunden.

Der Revierinhaber ist Kraft Gesetzes zur Hege verpflichtet.

 

1. Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes

   in angemessener Zahl

    gesund: frei von Krankheiten und Degenerationserscheinungen

   artenreich: möglichst viele den örtlichen Verhältnissen entsprechenden heimischen Wildarten

 

2. Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes

     Lebensgrundlagen:

    ausreichende, artgemäße Nahrung

    schützende Deckung

    ruhige Einstände (Wald, Moore)

    

3. Vermeidung übermäßiger Wildschäden

     durch Anpassung der Wildbestände  an die Landeskultur

    Angepaßter Wildbestand :

           an die Umweltgegebenheiten angepaßt

          in natürlicher Altersgliederung

          ausgewogenes Geschlechterverhältnis

          bieten auch dem einzelnen Stück Wild  beste  Entwicklungs-

          bedingungen. 

  

Aufgaben Revierinhaber:

                    Überbesetzung des Revieres verhindern

                   Geschlechterverhältnis 1:1 einhalten oder herbeiführen

                   die Masse des Abschusses in der Jugendklasse durchführen

                   jedes kranke Stück erlegen  

                  den Bestand an weiblichen Rehen nicht überaltern lassen

                  Bestandsschätzung und Abschußplan erarbeiten

 

Das Bundesjagdgesetz geht ganz wesentlich auf Arbeiten und Veröffentlichungen des

Königlich Preußischen Forstmeisters Ferdinand von Raesfeld zurück, der in Mecklenburg-

Vorpommern gewirkt hat. Sein Werk  "Das Deutsche Waidwerk"  (676 Seiten) von 1913, setzte

sich bereits mit dem Ausgleich zwischen Wildtier und Umwelt auseinander. 1894 veröffentlichte

er erste Erfahrungen und Überlegungen in der Zeitschrift "Wild und Hund". 1905 brachte er das

Lehrbuch "Das Rehwild" heraus.

 

                                       

Eine wichtige Aufgabe des Jagdhundes liegt im Suchen und Bringen von erlegtem Wild, hier Fasan.

Für diese Aufgabe wurde ursprünglich der Retriever gezüchtet.   

 

 

  

  

 Leider sind auch Wildunfälle zu beklagen.

Die Autofahrer werden durch solch ein Dreibein auf die mögliche Gefahrenstelle aufmerksam gemacht.

 Bild unten: hier entsteht ein Wildacker. Er bietet dem Niederwild Schutz, Deckung und Äsung.

 

 

   

 

 

 

Der Retriever kommt  auch bei Schalenwild in der Arbeit nach dem Schuß zum Einsatz, z.B. bei der Nachsuche. Bei Tageslicht und einem sofort tötlichen Schuß ist das Auffinden des Stückes leicht. Bei Dämmerung, hohem Gras, Dickicht und auch nur einer geringen Fluchtstrecke wird die Nachsuche schon schwieriger und ist nur mit einem Jagdbegleiter verantwortungsvoll durchzuführen.

  

 

Zum Brauchtum der Jagd gehört es auch, aus Respekt vor dem erlegten Stück, diesem einen "letzten Bissen"  im Fang mitzugeben, in Form eines kleinen Eichenzweiges. Das erlegte Wild wird nicht als "Schädling"  betrachtet, den es zu töten gilt. Leider ist auch diese Sichtweise anzutreffen. Dies verabscheue ich zu tiefst.